Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Die Grübeltäter GmbH
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die Leistungen der Die Grübeltäter GmbH (im Folgenden „Agentur“) im Bereich Werbung/Marketing/Kommunikation zum Gegenstand haben.
1.2 Diese AGB finden nur gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (im Folgenden „Kunde“) Anwendung.
1.3 Sie gelten ferner auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos leistet.
1.5 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese AGB zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung bzw. Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Agentur nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.6 Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirksamkeit auch innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern.
1.7 Über Änderungen der AGB wird die Agentur den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch oder setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf erbrachten Leistungen als wirksam vereinbart. Bei der vorgenannten Mitteilung weist die Agentur auf die vorgenannte Frist sowie auf die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.
2. Leistungen der Agentur
2.1 Allgemeine Darstellungen und Präsentationen der Leistungen und Waren der Agentur (z. B. auf den Webseiten oder in Werbebroschüren)
sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar.
2.2 Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn im Angebot wird ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben. Ist ein Angebot der Agentur ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, jedoch ohne die Angabe einer Bindungsfrist, ist die Agentur an das Angebot für vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
2.3 Aufträge des Kunden gelten durch die Agentur nur dann als angenommen, wenn sie von der Agentur schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden, in jedem Falle jedoch durch den Beginn mit der Erbringung der beauftragten Leistungen.
2.4 Durch den Abschluss des Vertrages werden sämtliche früheren Verhandlungen und Korrespondenzen, die den Inhalt dieses Vertrages betreffen, rechtlich ohne Bedeutung.
2.5 Ein Schweigen des Kunden auf die Auftragsbestätigung gilt ebenfalls als Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen.
2.6 Die Agentur übernimmt kein Beschaffungsrisiko, wenn die Agentur einen Bezugsvertrag über die geschuldete Lieferung mit ihrem Lieferanten geschlossen hat, es sei denn, die Agentur hat die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung zu vertreten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich informiert. Eine etwa bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich erstattet.
2.7 Maßgebliche Grundlage für Inhalt und Umfang der Leistungen ist der Agenturvertrag bzw. die Auftragsbestätigung der Agentur oder, falls eine solche nicht vorliegt, das Angebot der Agentur.
2.8 Soweit dem Kunden eine als Leistungs- bzw. Produktbeschreibung bezeichnete Spezifikation der Agentur vorliegt, werden dadurch die Eigenschaften bzw. Beschaffenheit der betreffenden Leistung abschließend festgelegt. Die Übernahme einer Garantie ist bei derartigen Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Bezugnahmen auf DIN-Normen usw. nicht anzunehmen.
2.9 Die Agentur ist nicht dafür verantwortlich, dass Dienste, Systeme, Anwendungen des Kunden nicht gegen die geltenden Gesetze, behördliche Vorschriften oder Auflagen, Compliance Vorschriften, ISO Normen, etc. verstoßen. Deren Einhaltung ist ausschließlich Sache des Kunden.
2.10 Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Genehmigung vorzulegen.
2.11 Die Agentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, mit der Ausführung ihrer Leistungen Dritte als deren Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. Der Kunde kann der Beauftragung eines Dritten nur aus wichtigem Grund widersprechen.
2.12 Sofern auf Wunsch des Kunden Dritte durch die Agentur beauftragt werden, die Leistungen ausführen, welche nicht zu den von der Agentur geschuldeten Leistungen gehören, sind diese keine Erfüllungsgehilfen der Agentur i.S.v. § 278 BGB.
2.13 Liefer- und Abgabetermine werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Durch die Angabe eines Liefer- oder Abgabetermins wird kein Fixgeschäft begründet; dieses bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.14 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können, sofern und soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Damit die Agentur auftragsgemäß leisten kann, verpflichtet sich der Kunde, der Agentur rechtzeitig und für die Agentur kostenfrei (a)
sämtliche Leistungsbestimmungen (insbesondere Art, Umfang, Zeitfolge) mitzuteilen; und (b) die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen (insbesondere Daten, Produktinformationen und Vorlagen) zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass die gemäß Absatz (1) (b) der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Sollten solche Rechte verletzt sein, stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen hieraus erwachsenden Schadensersatz- und Erstattungsansprüchen Dritter sowie von angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei.
3.3 Für die Beistellung ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige Rechte Dritter) verstoßen. Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder durch andere Schutzstatuten wie zum Beispiel das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde der Agentur das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.
3.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellpflichten nicht nach und die Agentur hierdurch in der Leistungserbringung behindert, kann die Agentur die geschuldeten Leistungen bis zur vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungsleistungen bzw. Beistellungen verweigern. Derartige Verzögerungen auf Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung bzw. Verlängerung verbindlich vereinbarter Termine und Ausführungsfristen.
3.5 Der Kunde ist der Agentur zum Ersatz der dieser aufgrund der mangelhaften Mitwirkung bzw. bei Stellung des Kunden entstandenen Schäden verpflichtet.
3.6 Für den Fall, dass der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Mahnung unter Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, steht der Agentur ein vertragliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu. Der Rücktritt bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung. Der Kunde hat in diesem Fall den erbrachten Aufwand der Agentur zu bezahlen und erhält sämtliche Arbeitsergebnisse, die bis dahin von der Agentur erstellt worden sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche, etwa in Form von entgangenem Gewinn, bleiben hiervon unberührt.
3.7 Sofern der Kunde seinen Pflichten aus Abs. (1) nicht oder nicht ausreichend nachkommt und hierdurch zusätzliche Leistungen der Agentur
erforderlich werden, so hat der Kunde dies gesondert zu vergüten.
4. Leistung und Honorar
4.1 Das vereinbarte Honorar der Agentur sowie alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der im Angebot genannten Stunden- bzw. Tagessätze, im Übrigen gemäß der jeweils geltenden Preisliste der Agentur erbracht und berechnet. Im Angebot enthaltene oder anderweitig angegebene Aufwandskalkulationen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Festpreis bzw. als verbindliche Obergrenze bezeichnet sind. Die Agentur erfasst die nach Zeitaufwand aufgewendete Stundenzahl und führt entsprechende Aufzeichnungen (Aufwandsnachweise). Der Zeitaufwand ist vom Kunden jederzeit auf Wunsch von der Agentur, jedenfalls aber mit Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung, schriftlich zu bestätigen.
4.3 Wird für eine Leistung als Vergütung ein verbindlicher Festpreis vereinbart, so deckt dieser Festpreis allein die im Angebot der Agentur in
Bezug auf diesen Festpreis aufgeführten bzw. sonst die unter konkreter Bezugnahme auf den Festpreis ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. Dies gilt entsprechend für die Vereinbarung von wiederkehrenden (z. B. monatlichen) Vergütungen.
4.4 Bei Dauerschuldverhältnissen ist die vereinbarte Grundvergütung jeweils quartalsweise im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Nutzungsabhängige Vergütungsbestandteile werden quartalsweise im Voraus auf Basis der Nutzung des letzten Quartales, oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung, abgerechnet und in Rechnung gestellt. Eine Korrektur mit Nachforderung oder Rückvergütung der nutzungsabhängigen Vertragsbestandteile wird bei der Quartalsabrechnung für das vorangegangene Quartal erstellt.
4.5 Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Agentur berechtigt, eine etwaige Grundpauschale sowie die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen zu erhöhen. Die Erhöhung ist erstmals zulässig nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsbeginn. Die Erhöhung ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum darauffolgenden Monatsbeginn anzukündigen. Erhöhen sich die Kosten innerhalb von 24 Monaten um mehr als 8 %, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Agentur den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung einer Preiserhöhung hinweisen.
4.6 Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen abgedeckten Leistungen sind vom Kunden zu tragen. Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei der Agentur aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben, mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen (z. B., weil der betreffende Mangel nicht unter die vertraglichen bzw. gesetzlichen Mängelbehebungspflichten der Agentur) und/oder aufgrund diesbezüglicher Mängelanalyse- und/oder Mängelbehebungstätigkeiten fallen.
4.7 Das Honorar ist fällig und ohne Abzug zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch die Agentur an den Kunden rein netto fällig.
4.8 Bestreitet der Kunde den Zugang einer Rechnung, tritt Verzug 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung ein.
4.9 Zahlungen gelten an dem Tag und Ort als geleistet, an dem die Agentur über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zulasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.
4.10 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Agentur ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.11 Die Agentur ist berechtigt, jeweils zum Monatsende angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis der erbrachten Teilleistung zum Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Hierfür ist nicht erforderlich, dass die Teilleistung bereits verwertbar ist.
4.12 Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt.
4.13 Die Agentur ist berechtigt Preissteigerungen bzw. -minderungen von Lieferanten für Werbemittel, Druckerzeugnisse u.ä. die nach Angebotserteilung und Beauftragung erfolgen an den Kunden weiter zu berechnen.
4.14 Die Agentur kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden– vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen der eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Agentur gegenüber nicht nachkommt. Die Agentur ist berechtigt die durch Terminverschiebungen /-stornierungen verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
5. Aufwendungsersatz
5.1 Agentur und Kunde sollen eine Vereinbarung über den Ersatz von Aufwendungen der Agentur treffen. Unter Aufwendungen fallen insbesondere der Agentur entstehende Kosten für Materialien, Reinzeichnungen und digitale Aufbereitungen, Übersetzungen, Fahrten, Spesen, Versand, Organisation und Beschaffung, Nutzungsrechtsübertragungen, sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Fotoequipment-/Fotostudio-Pauschale, Werkzeuge und die Kosten für die Herstellung von Werbemitteln und Leistungen Dritter.
5.2 Sollten Agentur und Kunde keine Vereinbarung nach Absatz (1) treffen, hat der Kunde der Agentur die durch Belege nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.
5.3 Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Angebote für Fremdleistungen eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotserstellung aufgewendeten Leistungen nach zeitlichem Aufwand auf Basis des bei Vertragsschluss gültigen Stundensatzes der Agentur.
5.4 Fälligkeit und Verzug des Anspruches auf Aufwendungsersatz richten sich nach den entsprechenden Regelungen zum Honorar in Ziffer 4. dieser AGB.
6. Präsentation
6.1 Wird die Agentur durch den Kunden beauftragt, eine Präsentation anzufertigen, so ist die Agentur hierfür auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder des zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensatzes zu vergüten. Die Agentur wird in keinem Fall unverbindlich und kostenlos tätig. Dies gilt auch, wenn die eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen nicht durch den Kunden verwendet werden.
6.2 Sofern der Kunde die im Rahmen der Präsentation eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen verwendet oder Dritten zur Verwendung zugänglich macht, erhält die Agentur eine Vergütung, als wäre ihr anlässlich der Präsentation ein Auftrag erteilt worden.
7. Nutzungsrechte und sonstige Rechte
7.1 Die Agentur wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt die Agentur ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und einer Vereinbarung über eine zusätzliche Vergütung der Agentur.
7.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei der Agentur.
7.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Im Falle einer Verwendung entsteht ein Vergütungsanspruch der Agentur entsprechend der Regelung in Ziffer 6. (2) dieser AGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich die Agentur vor.
7.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
7.5 Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit der erstellten Entwürfe wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.
7.6 Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und für ihre Eigenwerbung zu nutzen. Ebenfalls für ihre Eigenwerbung darf die Agentur auf die Betreuung des Kunden hinweisen und hierbei das Firmenlogo des Kunden verwenden. Die obligatorischen Belegexemplare sind der Agentur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben
8. Leistungsstörungen
8.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, jede von der Agentur erbrachte Leistung bei erster Gelegenheit, spätestens vor der ersten Verwendung zu überprüfen. Zeigt sich bei der Überprüfung oder später ein Mangel, so ist der Agentur hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Agentur für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
8.3 Nach der Druckreiferklärung durch den Kunden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit.
8.4 Soweit der Kunde an den Leistungen der Agentur ohne deren Genehmigung Änderungen vornimmt, führt dies zum Ausschluss der Mängelansprüche des Kunden. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einem Mangel beruhen, der nachweislich in keinem Zusammenhang mit den von dem Kunden vorgenommenen Änderungen steht.
8.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 9. und sind im Übrigen ausgeschlossen.
8.6 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Ansprüche des Kunden gemäß Ziffer 9. (1) verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.7 Branchen- und handelsübliche Mengenabweichungen von Lieferanten für Werbemittel, Druckerzeugnisse u.ä. bis 10% der Auftragsmenge stellen keinen Mangel dar.
8.8 Bei Fahrzeugbeklebungen und allgemeinen Beklebungen gewährt die Agentur Gewährleistung hinsichtlich Haltbarkeit nur bei Beklebungen auf unbeschädigtem Originallack gemäß den Haltbarkeitsrichtwerten des jeweiligen Folienherstellers. Die Haltbarkeit der Folie ist insbesondere abhängig von der Fahrzeugnutzung sowie den Witterungseinflüssen und UV-Strahlung, denen das Fahrzeug ausgesetzt ist. Soweit nicht anderes vereinbart, besteht keine Gewährleistung für die Ablösbar- bzw. Entfernbarkeit der Folie.
9. Haftung
9.1 Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben der Agentur sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
9.2 Die Schadensersatzhaftung der Agentur ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
9.3 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Agentur bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet die Agentur unbeschränkt.
9.4 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von der Agentur beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
9.5 In den Fällen einer Haftung nach Abs. 4 ist die Haftung von der Agentur im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von 5.000 € und insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 10.000 € begrenzt.
9.6 Die Haftung für die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9.7 Die sich aus Absatz 1 -6 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Agentur nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Für das Verschulden sonstiger Personen trifft die Agentur keine Haftung. Dies gilt insbesondere für solche, die auf Vermittlung der Agentur im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt wurden.
9.8 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten haftet die Agentur nicht, außer sie hat sich vertraglich verpflichtet, hierfür Gewähr zu leisten.
9.9 Die Agentur haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, Pandemie) verursacht worden sind, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Agentur die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Agentur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Agentur vom Vertrag zurücktreten.
9.10 Ereignisse, die die Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“) insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von der Agentur, Stromausfälle, Nichtfunktionieren von Telefonleitungen, Cyber-Angriffe oder andere vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden vertraglich übernommenen Leistungspflicht.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend zusammenfassend „vertrauliche Informationen“ genannt. Als vertrauliche Informationen gelten auch Angebot, Aufträge, Verträge usw. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse (zum Beispiel Software- oder Kommunikationstechnik) darstellen oder ohne Zutun der anderen Partei öffentlich bekannt werden.
10.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10.2 Soweit die Agentur für den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 EU-DSGVO durchführt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.
10.3 Sofern die Agentur sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedient, ist die
Agentur berechtigt, vertrauliche Informationen und Kundendaten gegenüber diesen Dritten offenzulegen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Die Agentur wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen bzw. Kundendaten verpflichten.
10.4 Die Agentur ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen oder von Kundendaten berechtigt, soweit Sie hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind
11. Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrechte des Kunden
Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur befugt, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen von der Agentur anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in 92421 Schwandorf.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist 92421 Schwandorf, Deutschland.
12.3 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Verweisungsnormen sowie das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf“ (CISG) finden keine Anwendung.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Die Grübeltäter GmbH | Bellstraße 26 | 92421 Schwandorf | Telefon 09431 75403 0 | Mail info@diegruebeltaeter.de
REGISTERGERICHT: Amtsgericht Amberg | Registernummer HRB 6202 | USt-ID DE 281016107